SEHTEST

Für den Erwerb eines Führerscheins dürfen laut Gesetz bestimmte Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden. Für sie ist daher ein Sehtest vorgeschrieben. Bescheinigt werden die erreichten Sehschärfen mit und ohne Korrektur (z. B. Brille) und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, nicht jedoch die Stärke der Korrektur.

Wenn der Bewerber um einen Führerschein ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes vorlegt, das das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe bescheinigt, ist ein (weiterer) Sehtest nicht erforderlich (§ 12 Abs. 4 FeV). Bei Nichtbestehen des Sehtests darf die Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn durch ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes nachgewiesen wird, dass weitere Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.

Carina Rüffer via

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