KLASSE L

Definition Klasse L: Land- oder Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.

Voraussetzung: 

Mindestalter: 16 Jahre.

Vorbesitz erforderlich: 

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

Keine.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Carina Rüffer via

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