Definition Klasse D1E: Die Kombination aus D1 und einem Anhänder mit mehr als 750 kg zG.
Voraussetzung:
Mindestalter 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse D1.
Einschluss der Klasse:
BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1.
Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre.
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