Definition Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse C erforderlich.
Einschluss der Klasse:
BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:
6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE
Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre.
Alle Preise inkl. MwSt.