Definition Klasse C1E: Leichtere Lastzüge über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger mit zulässigem Gesamt-
gewicht über 750 kg jedoch max. 12000 kg zulässiges Gesamtgewicht bei der Fahrzeugkombination.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse C1 erforderlich.
Einschluss der Klasse:
BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist).
Theoretische Ausbildung:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben.
Befristung der Fahrerlaubnis:
Befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre.
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