KLASSE C1E

Definition Klasse C1E: Leichtere Lastzüge über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger mit zulässigem Gesamt-
gewicht über 750 kg jedoch max. 12000 kg zulässiges Gesamtgewicht bei der Fahrzeugkombination.

Voraussetzung:

Mindestalter: 18 Jahre.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse C1 erforderlich.

Einschluss der Klasse:

BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist).

Theoretische Ausbildung:

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben.

Befristung der Fahrerlaubnis:

Befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre.

Carina Rüffer via

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