KLASSE C

Definition Klasse C: Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:

Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.

Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation
nach BKrFQG erforderlich.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B erforderlich.

Einschluss der Klasse:

C1

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Bei Erweiterung: 
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C: 
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C

Befristung der Fahrerlaubnis: 

5 Jahre.

Carina Rüffer via

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