Definition Klasse C: Schwerere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.
Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation
nach BKrFQG erforderlich.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B erforderlich.
Einschluss der Klasse:
C1
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C
Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre.
Alle Preise inkl. MwSt.