KLASSE T

Definition Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Voraussetzung:

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h - 18 Jahre bei 60 km/h.

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

AM & L.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, B, L oder S): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 6x klassenspezifischer Stoff

Carina Rüffer via

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