Definition Klasse L: Land- oder Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhängern ist höchstens 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bbH von höchstens 25 km/h haben.
Voraussetzung:
Mindestalter: 16 Jahre.
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse:
Keine.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1 oder M):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Alle Preise inkl. MwSt.