KLASSE D1E

Definition Klasse D1E: Die Kombination aus D1 und einem Anhänder mit mehr als 750 kg zG.

Voraussetzung:

Mindestalter 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse D1.

Einschluss der Klasse:

BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1.

Befristung der Fahrerlaubnis:

5 Jahre. 

Carina Rüffer via

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