KLASSE D

Definition Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personebeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Fühersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:

Mindestalter: 24 Jahre.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B.

Einschluss der Klasse:

D1.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Bei Erweiterung: 
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D: 
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D.

Befristung der Fahrerlaubnis:

5 Jahre.

Carina Rüffer via

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