Definition Klasse A2: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.
Voraussetzung:
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse:
A1 & AM
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, M, S, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Alle Preise inkl. MwSt.