Jeder Fahrer, der ein kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern möchte, muss gemäß Kapitel 8.2 (ADR) besonders geschult werden. Desweiteren muss der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis für das zum Gefahrguttransport vorgesehene Fahrzeug verfügen und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelsammer (IHK) ablegen.
Inhalt Basiskurs (Stückguttransport) gemäß IHK
Voraussetzungen
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Lehrgangsdauer
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2,5 Tage
20 Unterrichtseinheiten
Abschluss
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Zum Ende des Kurses muss eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Nach der bestandenen Prüfung wird von der IHK eine ADR-Bescheinigung ausgestellt.
Inhalt Basiskurs (Stückguttransport) gemäß IHK
Voraussetzungen
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Lehrgangsdauer
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2,5 Tage
20 Unterrichtseinheiten
Abschluss
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Zum Ende des Kurses muss eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Nach der bestandenen Prüfung wird von der IHK eine ADR-Bescheinigung ausgestellt.
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