WEITERBILDUNGSMODULE

Ab dem 1. Oktober 2006 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10. September 2009 (Besitzstand) erhalten haben, spätestens ab dem 10. September 2014 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilgenommen haben.Für die Weiterbildung sieht die Anlage 1 der BKrFQV vor, dass alle Inhalte der drei Kenntnisbereiche durch Schulungen nachzuweisen sind. Davon wählt der Kraftfahrer/die Kraftfahrerin fünf Weiterbildungseinheiten aus:

  • 1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • 2 Sozial-Vorschriften für den Güterverkehr und Anwendung der Vorschriften
  • 3 Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
  • 4 Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi Anwendung der Vorschriften
  • 5 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Carina Rüffer via

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