KLASSE CE

Definition Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

Voraussetzung:

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung.

Vorbesitz erforderlich: 

Klasse C erforderlich.

Einschluss der Klasse:

BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Bei Erweiterung: 
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1: 
6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE: 
6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE

Befristung der Fahrerlaubnis:

5 Jahre.

Carina Rüffer via

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