KLASSE C1

Definition Klasse C1: Leichte LKW mit über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Voraussetzung:

Mindestalter: 18 Jahre.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B.

Einschluss der Klasse:

Keine.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Bei Erweiterung: 
6 x Grundstoff zusätzlich... 
... bei Vorbesitz B = 6 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz D1 = 2 x klassenspezifischer Stoff 
... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff 

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1: 
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 6 x für Klasse C1

Befristung der Fahrerlaubnis:

Befristet bis zu Vollendung des 50. Lebensjahres nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre.

Carina Rüffer via

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