KLASSE B96

Definition Klasse B96: Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Voraussetzung:

 Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Vorbesitz erforderlich:

Klasse B erforderlich. 

Mindestens 7-stündige Fahrschulung (als Tagesschulung möglich)

2,5h Theorie

3,5h praktischer Übungsstoff

Eine fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr

 

Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrschulung bescheinigt

Keine praktische oder theoretische Prüfung nötig

Carina Rüffer via

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Klasse B & B96

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