Definition Klasse D1: Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.
Voraussetzung:
Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung.
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B erforderlich.
Einschluss der Klasse:
Keine.
Befristung der Fahrerlaubnis:
5 Jahre.
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