KLASSE D1

Definition Klasse D1: Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.

Voraussetzung:

Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung.

Vorbesitz erforderlich: 

Klasse B erforderlich.

Einschluss der Klasse:

Keine.

Befristung der Fahrerlaubnis:

5 Jahre.

Carina Rüffer via

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