Definition Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg. #PKW #Auto
Voraussetzung:
Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre.
Einschluss der Klasse:
AM und L
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten .
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L):
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.
Alle Preise inkl. MwSt.