KLASSE B u. BF17

Definition Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg. #PKW #Auto

Voraussetzung:
Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre.

Einschluss der Klasse:
AM und L

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten .

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Ivonne Kastner via

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