Definition Klasse A : Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.
Voraussetzung:
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
Vorbesitz erforderlich:
Kein Vorbesitz erforderlich.
Einschluss der Klasse:
AM, A1 & A2.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Alle Preise inkl. MwSt.