KLASSE A

Definition Klasse A : Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.

Voraussetzung:

Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
                    24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
                    20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
                    21 Jahre für Trikes

Vorbesitz erforderlich:

Kein Vorbesitz erforderlich.

Einschluss der Klasse:

AM, A1 & A2.

Theoretische Ausbildung:

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten 

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.

Carina Rüffer via

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Klasse A u. BE

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